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Die private Haftpflichtversicherung als passive Rechtsschutzversicherung.
Bei unberechtigten Schadenersatzansprüchen wehrt Ihre Haftpflichtversicherung die
Schadenersatzansprüche ab. Sollte der "Geschädigte" daraufhin einen Rechtsstreit anstreben, führt die Haftpflichtversicherung für Sie den Prozess und trägt auch die Kosten hierfür. Sie wandelt sich dann
sozusagen in eine Art "Rechtsschutzversicherung" um.
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